Sicherung der Schulsozialarbeit in Sachsen-Anhalt über 2028 hinaus 

Die Träger der Schulsozialarbeit in Sachsen-Anhalt sehen sich derzeit mit einer äußerst besorgniserregenden Situation konfrontiert: 
2018 endet die ESF-Finanzierung für die Schulsozialarbeit. Damit droht ab diesem Zeitpunkt die Existenz des überwiegenden Teils von rund 480 Schulsozialarbeiterstellen in unserem Bundesland zu erlöschen. 
Diese Zahl entspricht nicht nur einem bedeutenden Teil der sozialen Infrastruktur in Schulen, sondern vor allem auch den Arbeitsplätzen von hunderten Fachkräften, die Tag für Tag entscheidende Arbeit leisten, um Kinder und Jugendliche zu unterstützen, ihre Potenziale zu entfalten und sie in ihrem sozialen, emotionalen und schulischen Entwicklungsprozess zu begleiten.

Die Anhörung im Sozialausschuss am 30. April 2025 zum Entwurf des “Gesetzes zur Änderung des Kinder-und Jugendhilfegesetzes des Landes Sachsen-Anhalt”  hat uns leider keine klaren Antworten gebracht. 

Trotz der großen Bedeutung der Schulsozialarbeit für die schulische und gesellschaftliche Integration von Kindern und Jugendlichen, wurde keine verbindliche Lösung 
gefunden, die die Weiterführung dieses wichtigen Angebots und dessen Erweiterung für Schulen, die es wünschen, über 2028 hinaus garantiert. In den Gesprächen wurde zwar die Wichtigkeit der Schulsozialarbeit anerkannt – doch die Fragen zur Finanzierung und Verortung blieben ungelöst.

Es ist ein zentrales Anliegen der zur Anhörung anwesenden Verbände und Institutionen, dass die Schulsozialarbeit als feste und dauerhafte Aufgabe der Jugendhilfe anerkannt wird. Sie darf nicht länger von kurzfristigen Fördermitteln abhängig sein, die alle paar Jahre neu beantragt werden müssen. Die Schulen und die Kinder, die wir begleiten, benötigen Planungssicherheit und Kontinuität, um auf langfristige und nachhaltige Unterstützung zählen zu können.

Die Schulsozialarbeit hat sich in den letzten Jahren als unverzichtbar erwiesen – als Brücke zwischen Schule, Familie und Gesellschaft. 
Sie trägt aktiv zur Prävention von Schulabsentismus und Schulverweigerung bei, unterstützt bei Konflikten und hilft, die mentale Gesundheit 
von Schülerinnen und Schülern zu fördern. Ohne die Fachkräfte der Schulsozialarbeit wären viele Schüler und Schülerinnen von der gesellschaftlichen 
Teilhabe und den Chancen eines geregelten Schulabschlusses abgeschnitten.

Gerade jetzt ist es wichtig, dass die Politik ihre Verantwortung übernimmt und eine langfristige Finanzierung der Schulsozialarbeit an allen Schule im Land, die es wünschen, sicherstellt. 
Diese darf nicht zu Lasten der Jugend-und Jugendsozialarbeit nach § 11-13 KJHG gehen, sondern muss ressortübergreifend und nachhaltig gesichert werden. 
Es darf keine kurzfristigen Kompromisse auf Kosten der Kinder und Jugendlichen geben, die heute auf die Unterstützung der Schulsozialarbeit angewiesen sind.

Wir appellieren daher an die Landesregierung und alle politischen Entscheidungsträger, die Schulsozialarbeit in Sachsen-Anhalt nach fast 30 Jahren endlich zu einer 
festen und gesicherten Institution zu machen.

Die Aufnahme der Schulsozialarbeit in einem gesonderten Paragraphen des KJHG  Sachsen-Anhalt wäre ein wichtiger Schritt dazu.